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OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 487/17 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 20 A 487/17 (https://dejure.org/2018,43070)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg - 8 K 499/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 487/17
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2018 - 20 A 487/17
vgl. nur BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 u. a. -, NJW 2018, 2619, m. w. N.
- VGH Bayern, 14.12.2021 - 24 ZB 20.3057
Zu den Voraussetzungen der Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Wann eine Tätigkeit im Sinne dieser Vorschrift überwiegend ausgeübt wird, kann mithilfe der herkömmlichen Auslegungsmethoden soweit konkretisiert werden, dass im Einzelfall der Umfang der sich aus dieser Vorschrift ergebenden Rechtspflicht vorhersehbar ist und ihr Handhabung nicht der Verwaltung überlassen ist (vgl. hierzu OVG NW, U.v. 5.12.2018 - 20 A 487/17 - juris Rn. 39 ff).Eine Tätigkeit wird dann nicht im Sinne des § 29 Abs. 2 1. SprengV überwiegend ausgeübt, wenn die für diese Tätigkeit charakteristischen Verrichtungen nur gelegentlich oder sporadisch und nicht regelmäßig und kontinuierlich vorgenommen werden, da dann insgesamt betrachtet in Bezug auf die in Rede stehende Fachkunde nicht mehr von einer diese bewahrenden, nachhaltigen Wirkung der Tätigkeitsübung ausgegangen werden kann (vgl. OVG NW, U.v. 5.12.2018 - 20 A 487/17 - juris Rn. 60).
- VG Münster, 27.02.2019 - 17 K 1042/18 vgl. nur BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 u. a. -, juris, Rdn. 78; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 20 A 487/17 -, juris, Rdn. 39.
- VG Würzburg, 23.10.2020 - W 9 K 19.1502
Verlängerung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis
Dies entspricht nach Wertung der Kammer nicht dem Erfordernis einer regelmäßigen und kontinuierlichen Ausübung der erlaubnispflichtigen Tätigkeit, die nach ihrer Art und ihrem Umfang im Hinblick auf die dabei zu praktizierende Fachkunde von substantieller Bedeutung sein muss (vgl. OVG NRW, U.v. 5.12.2018 - 20 A 487/17 - juris).